Kunstmuseum Singen

HYGIENEREGELN

Die Vorsorgemaßnahmen für den Infektionsschutz umfassen:

- Maskenpflicht*
- 2G-Plus-Nachweis
- Hinterlegung von Kontaktdaten ( luca-App / Kontaktformular)
- Desinfektionsstationen im Eingangsbereich des Museums
- optimierte Besucherführung im Haus
- vermehrte Reinigung stark frequentierter Flächen
- im Museum gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern
- die Einhaltung der Nies- und Hust-Etikette

*Das Tragen einer medizinischen Maske (DIN EN 14683:2019-10) ist für Besucher*innen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr über Mund und Nase verpflichtend. Das Tragen einer Atemschutzpaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) ist für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr verpflichtend. 

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs sowie Besucher*innen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).

Zum Wohle aller bitten wie Sie, nur dann ins Kunstmuseum zu kommen, wenn Sie sich auch gesund fühlen. Akut erkrankte Personen sowie Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, bitten wir von einem Besuch abzusehen.